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Lebensmittelvergiftung und Haftung

Über Lebensmittelvergiftung und Haftung

Im LABELLORD-Newsletter vom Mai hatten wir Sie dazu eingeladen, uns HACCP -bezogene Fragen zu stellen. Daraufhin erhielten wir folgende Frage:

„Mir begegnen in den sozialen Medien immer mal wieder Berichte, in denen Gäste erzählen, dass sie nach einem Restaurantbesuch eine Lebensmittelvergiftung hatten. Dies ist für Ihren guten Ruf tödlich, wie können Sie jetzt also sicher wissen, ob es sich tatsächlich um eine Lebensmittelvergiftung handelt? Welches sind die Symptome und wie sieht es mit der Haftung dafür aus?“

Wenn Ihr Gast kurz nach dem Besuch Ihres Restaurants krank wird, muss das nicht automatisch am Essen liegen, aber in manchen Fällen ist die Verbindung schnell hergestellt. Wird Ihr Gast noch während oder kurz nach dem Besuch krank, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass etwas mit der Hygiene oder der (Aufbewahrungs-)Temperatur der Lebensmittel in Ihrer Küche nicht in Ordnung war.

Diagnose

Ein paar der häufigsten Verursacher einer Lebensmittelvergiftung sind Bacillus Cereus, Salmonellen, Campylobacter und Staphylokokkus Aureus. Die Symptome sind Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, Bauchkrämpfe und manchmal Fieber. In Extremfällen kann eine akute Aufnahme ins Krankenhaus erforderlich sein. Wenn die Symptome nicht binnen 48 Stunden verschwinden, wird empfohlen, den Hausarzt zu besuchen, der nach einer Untersuchung eine korrekte Diagnose stellen kann. Der Hausarzt wählt eine Behandlungsmethode aus und sammelt Beweise, wenn Ihr Kunde eine offizielle Beschwerde einreichen will.

Allergene

In manchen Situationen kann es ein paar Tage dauern, bevor ein Gast nach dem Verzehr von unsicherem Essen krank wird. Die Verbindung ist dann nicht immer klar. Wenn jemand infolge einer allergischen Reaktion krank wird, ist die Verbindung leichter herzustellen. Wenn Ihr Gast nicht oder nur unzureichend über vorhandene Allergene informiert wurde, sind Sie als Restaurantbesitzer für sich eventuell daraus ergebende Kosten haftbar.

Untersuchung

Beschwerden müssen zuerst beim Restaurant selbst eingereicht werden. Danach kann Ihr Gast den BVLK bitten, eine Untersuchung durchzuführen. Wenn es genug Indizien für eine nähere Untersuchung gibt, wird ein Inspekteur im Restaurant Proben für bakteriologische Untersuchungen nehmen. Wenn er unhygienische Zustände vorfindet, kann der BVLK ein Bußgeld auferlegen oder das Restaurant dazu verpflichten, korrigierende Maßnahmen zu ergreifen.

Haben Sie auch eine Frage bezüglich HACCP? Wir von LABELLORD helfen Ihnen gerne weiter. Schicken Sie Ihre Frage per E-mail. Wir versuchen, in jedem Newsletter ein oder zwei Fragen zu beantworten.

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